Ergänzung zu den bestehenden AGB deines Möbelhauses
Diese Garantie gilt für die in der Verkaufsrechnung ausgewiesenen, mit dem Zusatz „5-Jahre-Möbelschutz inklusive“, aufgeführten neuen Möbelstücke, aus den Sortimenten Wohnmöbel, Schlafzimmer-Möbel, Garderoben, Polstermöbel, TV-Sessel, Schlafsofas, Speisezimmer-Möbel und Jugendzimmer Möbel.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz bleiben von dieser Garantie unberührt. Die Garantie folgt im Anschluss auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren für die Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen innerhalb der Garantielaufzeit weder gehemmt noch unterbrochen und endet fünf Jahre nach Lieferdatum.
Die Garantie ersetzt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur der Möbel bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-, Fabrikations-, Oberflächen- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ebenso Schäden aus gleicher Ursache an elektrischen Motoren und Steuerungen sowie generelle Schäden aus gleicher Ursache, die eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung nach sich ziehen, wie z. B. gebrochene Scharniere, defekte Auszüge oder Beschläge.